Deutsche Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen sind in zweifacher Hinsicht von der DSGVO betroffen, zum einen als wissenschaftliche Einrichtungen und zum anderen auch als Verwaltungseinrichtungen. In der Praxis geraten diese aber zunehmend unter
permanenten Zugzwang, indem bspw. aufwändige Prüfprozesse vor der Einführung digitaler Tools eingehalten werden und regelmäßig neue und zum Teil divergierende Entscheidungen der Aufsichtsbehörden und Gerichte zu berücksichtigen sind. Dies führt zunehmend zu mangelnder Planbarkeit und Verlässlichkeit und schafft Rechtsunsicherheit.
Der ZKI hat sich zu diesem Thema in einer Stellungnahme zur zweiten Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) positioniert.