Die Verordnung zielt darauf ab, die Grundrechte der EU-Bürger:innen zu schützen, Rechtssicherheit zu schaffen und verbindliche Standards für den Betrieb von KI-Systemen festzulegen. Ab dem 2. Februar 2025 tritt eine zentrale Bestimmung der Verordnung in Kraft: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass alle beteiligten Personen über die notwendige KI-Kompetenz verfügen. Für Hochschulen, die zunehmend auf KI-Technologien in Forschung, Lehre und Verwaltung setzen, bringt dies besondere Herausforderungen mit sich. Diese umfassen die Bewertung des Risikopotenzials eingesetzter KI-Systeme und die Etablierung zielgerichteter Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende. Der folgende Beitrag erläutert zentrale Aspekte der KI-VO und bietet praktische Handlungsempfehlungen, um die neuen Anforderungen rechtssicher und effizient umzusetzen.
Autoren:
Karola Möhring, Hochschul-IT-Zentrum Thüringen | Stabsstelle IT-Recht
Johannes Nehlsen, Uni Würzburg | Stabsstelle IT-Recht
Stephan Rehfeld, TU Braunschweig | Datenschutz, Risikomanagement und Informationssicherheit
Downloads:
Handlungsempfehlung zu KI-VO
Merkblatt zur KI-VO