Mit der Einführung der KI-Verordnung (KI-VO), die am 2. August 2024 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) zu regulieren und sicherer zu gestalten. Die Verordnung zielt darauf ab, die Grundrechte der EU-Bürger:innen zu schützen, Rechtssicherheit zu schaffen und verbindliche Standards für den Betrieb von KI-Systemen festzulegen. Ab dem 2. Februar 2025 tritt eine zentrale Bestimmung der Verordnung in Kraft: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass alle beteiligten Personen über die notwendige KI-Kompetenz verfügen. Für Hochschulen, die zunehmend auf KI-Technologien in Forschung, Lehre und Verwaltung setzen, bringt dies besondere Herausforderungen mit sich. Diese umfassen die Bewertung des Risikopotenzials eingesetzter KI-Systeme und die Etablierung zielgerichteter Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende. Der folgende Beitrag erläutert zentrale Aspekte der KI-VO und bietet praktische Handlungsempfehlungen, um die neuen Anforderungen rechtssicher und effizient umzusetzen.
Autoren:
Karola Möhring, TU Ilmenau | Hochschul-IT-Zentrum Thüringen
Johannes Nehlsen, Uni Würzburg | Stabsstelle IT-Recht
Stephan Rehfeld, TU Braunschweig | Datenschutz, Risikomanagement und Informationssicherheit
Downloads:
Handlungsempfehlung zu KI-VO
Merkblatt zur KI-VO